Moin zusammen,
mit Bezug auf die Frage von Steiner...
Hab hier mal eine Frage: Sind bei dem DüDO oder Bremer etc Seitenfahrlichter Pflicht ( Länge des FZ) oder wegen H Kennzeichen nicht erforderlich
hier mal der Link zu StVZO-PDF:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvzo/gesamt.pdf
Ausfertigungsdatum: 13. 11. 1937 !
Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze .............................. § 49a
Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht .. § 50
Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten.......... § 51
Seitliche Kenntlichmachung ............... § 51a
Umrißleuchten ............................ § 51b
Parkleuchten, Park-Warntafeln ............ § 51c
Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten .... § 52
Rückfahrscheinwerfer ..................... § 52a
Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler ............................ § 53
Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage ......................... § 53a
Ausrüstung und Kenntlichmachung von Anbaugeräten und Hubladebühnen .......... § 53b
Tarnleuchten ............................. § 53c
Nebelschlußleuchten ...................... § 53d
Fahrtrichtungsanzeiger ................... § 54
Innenbeleuchtung in Kraftomnibussen ...... § 54a
Schöne Grüße,
Martin