Es scheint ja manchmal Prüfer geben die wegen einer nachträglich installierten Rückfahrkamera die H-Einstufung anzweifeln.
Das gleiche gilt auch für Solaranlagen.
Bei Solarablagen weiß ich aus eigener Praxis, dass es die für Fahrzeuge spätestens seit Mitte der Achtziger des letzten Jahrhunderts gibt!
Zu Rückfahrkameras habe ich jetzt Infos erhalten, dass z. B. die Fa. Grenzland das seit 1987 in deren Preisliste anbot, vermutlich gab´s das deshalb auch schon Mitte der Achtziger!
Da ja Änderungen am Originalzustand eines Fahrzeuges beim H anerkannt werden sofern sie innerhalb der ersten 10 Jahre seit Erstzulassung erfolgt sind ist das evtl. bei Streitigkeiten eine wichtige Argumentationshilfe?
interessant finde ich aber auch, dass so was damals affige 6500 DM kosten sollte!
Das würde heute allein schon so manchen Fahrzeug-Zeitwert überschreiten!
Peter