Moinsen - vielleicht etwas schief die FRAGE - aber ich komm net weiter!
Wenn ich ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen zGG in den Verkehr bringe, dann muss ich alle Jahre
wieder zum TüV.....
Gilt das für alle Fahrzeuge, oder gibt es da, außer einer Ablastung auf 3,5t, noch andere
Außnahmen (selbstfahrende Arbeitsmaschine....)?
Vielen Dank,
Nitze