halo zusammen, da ich hier garnichts mehr ueber dieses thema gelesen habe..... heute habe ich ein "Einspruchsentscheidung" gegen "den bescheid ueber kraffahrzeugsteuer vom 19-06-2007" bekommen... "DER EINSPRUCH WIRD ALS UNBEGRUENDET ZURUECKGEWIESEN". .. das war klar oder? ist das bei jemandem anders ausgegangen?
gruss aus dem hohen Norden von larsen
Einspruchsentscheidung.....
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larsentt -
29. Mai 2013 um 18:38 -
Unerledigt
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