´n Abend,
hatte heute beruflich (nicht mit dem eigenen Bus) die BAG vor der Nase, die meinte der linke Vorderreifen müsste sofort ersetzt werden (z.B. Reserverad draufschrauben).
Da der rechte Vorderreifen ebenfalls nicht mehr der Beste ist, die akute Frage ob da jetzt ein x-beliebiger drauf darf oder quasi nur ein "Geschwister"?
Die Meinungen der Kollegen gingen von "achsweise gleicher Hersteller und Typ" bis zu "völlig egal, sogar 6 unterschiedliche Reifen erlaubt, da Gesetzt vor ein paar Jahren geändert".
Was ist denn nun wahr? Und unter welchem aktuellen § steht es?
Gruß und Dank,
P.