Hallo Leute,
ich habe eine knifflige Frage wie ich finde. Der bei der Dekra konnte mir noch keine Auskunft geben weil er nicht in den Datensatz reinkommt wie er sagte und sowieso war es 5 vor 6...
naja, ich habe einen 508 DG Bj 78 mit H und abgelastet auf 3,5t und 8 eingetragenen Sitzplätzen . Da bleibt gerade mal eine Zuladung von 320 Kg, was allein schon durch die 8 Sitzplätze drauf geht, hehehe, grandios was die damals alles eingetragen bekommen haben. Als Anhängelast steht im Schein 600 Kg. Das ist natürlich viel zu wenig! Ich hätte gerne 1,5 oder 2 t eingetragen. Das wäre geil
Hat jmd schon einmal einen ähnlichen Wunsch gehabt und das auch hinbekommen? Die Ahk darf 2t anhängen laut Typenschild und für das Auto, das ja ehemals ein 5 tonner war, ist es ja technisch auch kein Problem! Wo sind die gesetzlichen bestimmungen oder dergleichen, ich konnte einfach nichts anständiges finden. Außer das bei PKW bis 3,5t 4,25t zgg des Zuges nicht überschritten werden darf. Aber alle Geländewagen kommen da ja auch drüber, für die gibt es eine Sonderregelung. Wie ist es mit sonder KfZ Wohnmobil?
Grüße,
Michel