Zu diesem Thema gibt´s ja viele Meinungen und Erfahrungen!
"Früher" konnte man ja ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen 5 Tage lang zulassen, auch wenn es keine gültige HU (mehr) hatte.
Jetzt geht das eigentlich nur noch mit HU.
Meine HU war während der Winterpause beim abgemeldeten Fahrzeug abgelaufen. Im Vertrauen auf die mir bis dato als sicher geltende Variante, wie auch hier vom TÜV-Nord im viertem Abschnitt empfohlen:
Nicht zugelassene Kfz - Tuning, Anbau, Umbau | TÜV NORD
Bei der mägelfreien HU am letzten Mittwoch wies mich der Prüfer darauf hin, dass ich mich illegal auf der öffentlichen Straße bewegen würde! Ich war mir aber keiner Schuld bewusst, würde ich das Auto doch mit gleichem vorhandenen Kennzeichen wieder auf meinen Namen zulassen und ich hatte eine gültige eVB der Versicherung, genau wie vom TÜV-Nord empfohlen.
Das gelte hier nach seinem Wissen nicht, ich solle mich zur eigenen Sicherheit bei der hiesigen Zulassungsstelle erkundigen.
Da ich mir so sicher war wurde er sich etwas unsicher.
Heute bei der Zulassung in Landau/Pfalz wurde mir tatsächlich bestätigt: Um hier ein nicht zugelassenes Fahrzeug zur HU bringen zu können müsse man bei der Zulassungsstelle eine Vorführgenehmigung einholen. Mit dieser und einer dafür gültigen Versicherungszusage (darf deshalb nicht lauten: "Gültig ab Zeitpunkt der Zulassung"!!!) darf man dann zur HU fahren, das aber auch nur wenn das Fahrzeug wieder auf den gleichen Halter zugelassen wird im gleichen Zulassungsbezirk.
Wechselt der Halter so könne man ein Kurzzeitkennzeichen (!!!) erhalten aber dieses nur gültig explizit für die Fahrt zur HU-Prüfstelle!
Aus eigener Erfahrung, unabhängig vom obigen Thema, nur als Allgemein-Info: Die Versicherungsprämie für die 5 Tage hätte z.B. bei meiner Versicherung 80 € betragen! Dazu kommen noch mindestens 20 € für die Schilder.
(Für ein ganzes Jahr zahle ich regulär gerade mal 157 €! Für Neukunden, die später einen Vertrag abschließen wäre es aber gratis gewesen, der Versicherungsbeginn wäre lediglich um die 5 Tage zurück datiert worden. So "schätzt" man treue Altkunden!!)
Langer Rede kurzer Sinn: Man kann sich zu diesem Thema nicht auf vermeintlich allgemein gültige Regeln verlassen (es scheint auch gar keine zu geben?), auch nicht auf das was man als gesichert im Kopf hat oder was einem irgend jemand erzählt.
Immer bei der zuständigen Zulassungsstelle vorher anrufen, man könnte sonst sein blaues Wunder erleben!
Ich hatte nur Glück und wurde nicht "erwischt"!
Peter