Die Oldtimerszene atmet auf: Es wird auch weiterhin für Liebhaber mit kleinerem Geldbeutel möglich sein, historische Fahrzeuge zu halten. Die Pläne, Bedingungen für Halter von Oldtimern zu verschärfen, sind vom Tisch.
Besitzer vom Oldtimern können aufatmen. Die Pläne des Bundesverkehrsministeriums (BMV), nach denen die Kriterien für die Vergabe von H-Kennzeichen (für historische Fahrzeuge) erheblich verschärft werden sollten, sind vom Tisch. Die bisherigen Anforderungen -das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und einen Zustand der Note 3 aufweisen - bleiben bestehen.
"Wir ändern gar nichts", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kasparick jetzt stern.de. "Wir verstehen die Aufregung gar nicht." Die war entstanden, nach dem ein Entwurf zur Neuregelung aus Kreisen des BMV durchsickerte und an die Presse gelangt war. Ein Auszug des Entwurfs liegt stern.de vor.
Verschärfung der Bedigungen wurden nicht durchgesetzt
Der Großteil der derzeit rund 140 000 anerkannten Oldtimer erfüllt die Mindestanforderungen der Note 3. (1 = sehr gut bis 5 = mangelhaft). Mit dem H-Kennzeichen ist ein relativ geringer pauschaler Steuersatz in Höhe von jährlich 191 Euro verbunden, durch den der Erhalt der "kraftfahrzeugtechnischen Kulturgeschichte" gefördert wird. Die reguläre Steuer für ältere Fahrzeuge ohne H-Kennzeichen liegt in den meisten Fällen erheblich darüber.
Eine Arbeitsgruppe im BMV hatte an einem Entwurf gearbeitet, der eine Verschärfung der Zulassungsvoraussetzung für das historische Kennzeichen auf den Zustand 2 vorsah. Diese Note, die nur sehr wenige ältere Fahrzeuge erreichen, entspricht einem jungen und gepflegten Gebrauchtwagen, während ein Auto oder Motorrad im Zustand 3 durchaus Gebrauchsspuren aufweisen darf, die dem Alter des Fahrzeugs entsprechen - die so genannte Patina.
Eine höhere Anforderung an den Zustand hätte in vielen Fällen eine aufwändige Restaurierung der Fahrzeuge bedeutet, deren Kosten ihren Marktwert übersteigen würden. Staatssekretär Ulrich Kasparick gibt jedoch Entwarnung: "Die Arbeitsgruppe hat nicht den Auftrag, die Kriterien zu verschärfen."
Fachpresse rief zu Protesten auf
Von der Änderung wären nach Schätzung des Bundesverbandes für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V. (Deuvet) 80 bis 85 Prozent der Oldtimer betroffen gewesen. Die gesamte Szene war deshalb in Aufruhr. Verbände wie Fachpresse hatten zu Protesten gegen die Pläne aufgerufen. Besonders alarmiert waren die Besitzer von Fahrzeugen mit vergleichsweise geringem Marktwert und großvolumigen Motoren, da der Hubraum und die Schadstoffklasse über den Steuersatz bestimmen, wenn kein H-Kennzeichen erteilt werden kann.
So käme ein Wagen mit drei Liter Hubraum und ohne Abgasreinigung beispielsweise auf eine Jahressteuer von 760,80 Euro. Dann hätten viele Oldtimerbesitzer ihr Hobby aufgegeben; außerdem wären die betroffenen Fahrzeuge mit einem Schlag nahezu wertlos geworden. Nur noch betuchte Fans, die sich meist für hochklassige Raritäten entscheiden, hätten sich demnach noch einen Oldtimer leisten können. Weniger wertvolle "Brot-und-Butter-Autos" der Nachkriegszeit wären dagegen in ihrem Bestand stark gefährdet gewesen. Die einzige von der Arbeitsgruppe behandelte Änderung, die am 1. März 2007 in Kraft tritt, betrifft die Oldtimer-Gutachten, die für die Vergabe von H-Kennzeichen benötigt werden. Diese Bescheinigungen können zukünftig nicht nur von TÜV oder Dekra ausgegeben werden, sondern auch von allen anderen anerkannten Organisationen und Prüfern.