Hallo,
wir haben folgendes Problem mit unserer eingebauten und befestigten
2-er Sitzbank in unserem 207. Die Sitzbank wurde durch umlegen der Bodenhalterungen knapp hinter der Schiebetür befestigt. Die Gurte (ein Gurt ist von VW) wurden unserer Meinung nach sachgerecht mit Schrauben im Boden befestigt.
Wir haben das Fahrzeug heute beim TÜV (GTÜ-Sachverständiger) vorgestellt und dieser hat im Mängelbericht folgendes bemängelt: „Sitz: hinten Ausführung nicht genehmigt“ und zusätzlich: „Gurtverankerungspunkte: Ausführung nicht genehmigt“.
Die geltenden Vorschriften kennen wir dafür, allerdings verstehen wir nicht was unter „bauartgenehmigt“ zu verstehen ist?
Das Fahrzeug war bisher immer als PKW mit 2 Sitzen angemeldet und soll jetzt hoffentlich bald als Wohnmobil angemeldet werden. Muss nun die Sache von anderer Stelle geprüft werden bevor man zum TÜV geht? Wie können wir das anstellen das so etwas genehmigt wird?
Vielen Dank.
Grüße von Nina