Hallo Freunde,
dies hat mir wele zukommen lassen und ich wollte es euch nicht vorenthalten:
Zitat
Straßenverkehrsordnung: Überholverbot für Wohnmobile
Eingereicht durch: Burkhard Golla am Montag, 21. Juli 2008Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass Wohnmobile mit einem zulässigen Höchstgewicht von 3,5 t bis 7,49 t von dem Lkw-Überholverbot auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ausgenommen werden.
Begründung:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t wurde durch die zwölfte AusnahmeVO zur StVO auf 100 km/h herauf gesetzt. Bereits nach der neunten AusnahmeVO zur StVO wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw-Gespanne auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h heraufgesetzt, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für Kraftomnibusse, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, beträgt nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 StVO die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ebenfalls 100 km/h. Beim Überholverbot für Lkw gilt gem. § 41 Abs. 2 Nr. 7, Erläuterung zu Zeichen 277, hingegen, dass Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit Anhänger ausgenommen sind, selbst wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur 80 km/h beträgt. Wohnmobile aber sind nicht ausgenommen, obwohl deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h beträgt. Das führt zu der Situation, dass Busse und Gespanne, die 100 km/h fahren dürfen, bei Lkw-Überholverboten überholen dürfen, Wohnmobile, die ebenfalls 100 km/h fahren dürfen, hingegen nicht. Andererseits dürften bei Lkw-Überholverbot sogar Kraftomnibusse und Gespanne überholen, die nur 80 km/h fahren dürfen. Wenn sogar für diese das Lkw-Überholverbot nicht gilt, müßte dies erst recht für die Wohnmobile gelten, die sogar mit 100 km/h fahren dürfen. Ich bitte Sie daher, die zwölfte AusnahmeVO durch den zuständigen Minister mit Zustimmung des Bundesrates dergestalt ergänzen zu lassen, dass Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,49 t ebenfalls von dem Lkw-Überholverbot gem. Zeichen 277 ausgenommen werden. Sie würden damit vielen Wohnmobilfahrern ersparen, kilometerlang mit 80 km/h in einer Lkw-Schlange fahren zu müssen, obwohl sie ohne weiteres mit 100 km/h fahren könnten und (eigentlich) dürften - eben nur nicht überholen. Der vermeintliche Vorteil der Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit wird dadurch zunichte gemacht.Eine gleichlautende Petition richte ich an den Landtag NRW wegen der Zustimmungsbedürftigkeit druch den Bundesrat.