Ja aber ich habe ein Vierkreisventil und an den vierten Kreis darf man alles anschließen was einem gefällt....zu deiner Info:
- Kreis 1: Betriebsbremskreis 1
- Kreis 2: Betriebsbremskreis 2
- Kreis 3: Federspeicher-Feststellbremse und ggf. Anhängerversorgung
- Kreis 4: Nebenverbraucher (Luftfederung, Türsteuerung, Horn)
Das Vierkreisschutzventil
Das Vierkreisschutzventil verteilt die Druckluft auf die einzelnen Kreise.Die Betriebsbremskreise 1 und 2 des Motorwagens werden dabei vorrangig vor den Kreisen 3 ( Festell- und Hilfsbremse,Anhänger ) und Kreis 4 ( Dauerbremse ) befüllt.Bei Ausfall eines oder mehreren Kreise durch Undichtigkeit übernimmt es die Drucksicherung der intakten Kreise.
Die Druckluft strömt vom Kompressor über Anschluß 1 zu.Bei Erreichen des Öffnungsdruckes von etwa 7 bar öffnen die beiden Überströmventile zu den Anschlüssen 21 und 22 der Kreise 1 und 2 gleichzeitig.Die Luft kann in die hier angeschlossenen Behälter der Betriebsbremskreise einströmen.Gleichzeitig steht die Druckluft über die geöffneten Rückschlagventile an den Überströmventilen zu den Anschlüssen 23 und 24 der Kreise 3 und 4 an.Erreicht der Druck etwa 7,5 bar ,so öffnen die Überströmventile der Kreise 3 und 4.Die Luftbehälter der Betriebsbremse sind dabei bereits weitgehend befüllt.
Tritt im Kreis 1 ein Leck ein,so fällt der Druck in Kreis 2 bis auf den Schließdruck von etwa 4,5 bar mit ab.Jetzt schließt das Überströmventil von Kreis 1.Der Kompressor füllt nun wieder Kreis 2 bis zum Erreichen des Öffnungsdruckes des Überströmventils von Kreis 1 ( 7 bar ) auf.Der Druck in den Kreisen 3 und 4 bleibt gesichert,da die Rückschlagventile ein Zurückströmen und Entweichen der Luft über die Leckstelle verhindern.Die Feststellbremse bleibt daher weiterhin gelöst.
PS: Falls du den Gesetzestext benötigts, melde dich ich suche ihn dir raus, bevor noch mehr falsche Informationen verteilt werden.