Beiträge von hochwaldfunker

    Die Klemme W hat prinzipbedingt genau die halbe Batteriespannung, sie ist nämlich eine der drei Phasen vor dem Gleichrichter. Mit einem geeigneten Meßgerät wirst Du da einen Sinus mit etwa 28V Amplitude sehen können. Ein Voltmeter zeigt halt den Mittelwert an.

    Insofern hast Du recht, dass der DZM nicht geht oder nicht für "W" Anschluss vorgesehen war...

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

    (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/89/EG (ABl. L 257 vom 24.9.2008, S. 14) geändert worden ist, bezieht, müssen den technischen Vorschriften der Absätze 2, 5 und 6 und der Anhänge 3 bis 11 der ECE-Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 323 vom 6.12.2011, S. 46) entsprechen.
    (2) Scheinwerfer dürfen abdeckbar oder versenkbar sein, wenn ihre ständige Betriebsfertigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.

    Eine Liste der als "zulässig erklärten" lichttechnischen Einrichtungen konnte ich leider nicht finden.

    in:

    Feuerwehrautos sind Rot – oder? | Feuerwehr-Magazin

    steht

    "Bei Ausführung in Farbe Leuchtrot RAL 3024 oder Leuchthellrot RAL 3026 ist eine Ausnahmegenehmigung von § 49a, Absatz 1, Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich."


    Ich habe auch von Fällen gelesen, wo Fahrzeuge mit derartigen Farben in Privathand nicht zugelassen werden konnten.

    Diese kann ich aber jetzt nicht auch noch für euch heraussuchen.

    Und das ist wie immer sicher sehr abhängig von den agierenden Personen bei TÜV und Zulassungsstelle :smiling_face:

    Vielleicht deswegen, weil bei einer Yacht auf Reisen der Motor praktisch dauernd läuft?

    Und Gewicht eine eher untergeordnete Rolle spielt?

    Und wie macht die Yacht, wenn sie mal ein paar Tage angelegt hat, das warme Wasser? Motor laufen lassen, oder extra Heizung?

    Beim Wohnmobil läuft der Motor zwar auch, du wirst aber keinen 50 Liter Boiler haben. Ergo duscht nur eine Person warm.

    Hmmm,

    nur so, Leitungen ohne Sicherung.

    sitzen die Sicherungen nicht hinterm " Zündschloß " :question_mark: und alles bis dorthin ist nicht abgesichert :kissing_face:

    :prost

    zahny

    Naja, geht ja wohl keiner davon aus, dass die Leitungen oder das Zündschloss so ca. 100mA gegen Masse ableiten...

    Übrigens... die Sicherungen für die Verbraucher an 30 (Licht, Radio, Warnblinker, Uhr, Fahrtenschreiber usw.) sitzen VOR dem Zündschloss , die Sicherungen für Verbraucher an 15 (Instrumente, Gebläse, Blinker usw.) sitzen HINTER dem Zündschloss :winking_face:

    Habe jetzt verstanden, dass es um das Kabel zwischen den Batterien zur Serienschaltung auf 24 Volt geht.

    Natürlich wenn dann an Stelle des Kabels ein Multimeter dazwischen hängt, dann zeigt dieses den Strom im 24 Volt Kreis an.

    Also gibt es noch einen Verbraucher und 100mA sind nicht wenig, das wären 2,4 Ah pro Tag bzw. Batterie leer nach ca. 1 Monat je nach Ah Zahl) und Anlassen geht schon davor nicht mehr.

    Die einzigen Teile die normalerweise NICHT über eine Sicherung laufen, sind Anlasser und Lichtmaschine. Alles andere SOLLTE über Sicherung laufen.

    Jetzt könnte jemand gebastelt haben und etwas mit einer fliegenden Sicherung (oder eben auch OHNE) angeschlossen haben - evtl. ein Wandler 24V nach 12V für 12V Verbraucher? Deren Ruhestrom kann durchaus im -zig mA Bereich liegen.

    Denkbar aber unwahrscheinlich wäre genügend feuchter Dreck an den 24V Anschlüssen am Anlasser, an der Lichtmaschine und bis zum Sicherungskasten.

    Hallo,

    Zündung und alles aus, Verbindungskabel zwischen den beiden Batterien getrennt, Multimeter dazwischen => 100mA. Alle Sicherung raus => keine Änderung. Was kann das sein?

    Habe die 12V Steckdose für die Anhängerkupplung in Verdacht. Wie funktioniert die? Was verbraucht die im Ruhezustand?

    Danke für Unterstützung

    karl

    Multimeter zwischen WAS angeschlossen? Ich lese das wie "zwischen den Batterien". Falls ja, dann lädt eben die eine Batterie etwas in die andere um, das ist nicht unüblich.

    Wenn alle Sicherungen raus sind, sollte kein Strom sonst fliessen.

    DBV-T2 benutzt einen neueren Codec (H.265 statt H.264). An den Frequenzen hat sich nichts geändert. Antenne passt weiterhin.

    Pluspol, also rot des USB Kabels gehört an den Kontakt zur Seele; Minuspol, also schwarz des USB Kabels gehört an den Kontakt zum Abschirmgeflecht.

    Ggf. gibt aber Dein Fernseher sogar selbst 5 Volt auf die Seele und das USB Kabel würde nicht gebraucht.

    Vorausgesetzt die Leitung von der Seele zum Pin des Steckers in den Fernseher ist durchgängig, also ohne Kondensator.

    Ob der Fernseher 5 Volt an der Antennenbuchse liefert kannste ja mal messen.

    PS: Deine Bilder kann man nicht sehen!

    Bei solchen Konstruktionen habe ich immer Angst, dass das hinten mal "abbricht".

    Wir hatten mal einen Winnebago, da war der Rahmen des zugrundeliegen Fahrgestells, welcher aus liegenden U-förmigen Profilen bestand mit gleichartigen Profilen verlängert.

    Die Stossstelle war nur mit jeweils einem Flachstahl gemacht: U

    nichts an den Schmalseiten. Hat wohl gehalten, musste mir aber nicht gefallen :winking_face:

    Bei einem großen Prüfverein haben mir zwei anwesende Prüfer gesagt, H gibt es nur, wenn an der Feuerwehr alles original bleibt, also Blaulicht, Pumpe, Sitzbänke. Umschreiben auf LKW mit H sei nicht möglich ...

    Ja, so machen wir das, wenn wir den Wagen haben, fahren wir zu einem Prüfer und klären was möglich ist.

    Das ist aber gequirlte Sch....

    Ein Sonstiges KFZ Löschfahrzeug bekommste privat nicht zugelassen, das geht laut *meiner* Zulassungsstelle grundsätzlich nicht.

    Deswegen hat der TÜV in seinen "Oldtimer-Bestimmungen" die Ausnahme drin, dass diese Fahrzeuge auf LKW umgestellt werden *können*.

    Manche Zulassungsstellen kennen sich nicht aus. Manche Prüforganisationen aber auch nicht. Und dann kann es schon passieren, dass die eine oder andere Konstellation mal durchkommt, von der man dann liest.

    Manche TÜV verlangen (für H) den Abbau der Vorbaupumpe, andere wiederum verlangen die Originalität des Fahrzeuges und damit den Erhalt der Pumpe.

    Von den Varianten bei der Sondersignalanlage mal gar nicht geredet (Entfernen, Abdecken ABER kann funktionsfähig bleiben, Abdecken UND funktionslos machen)...

    Bisher kenne ich keinen Fall, wo das Belassen der Feuerwehrausrüstung vorgeschrieben wurde.

    Zu den SItzbänken kann ich wenig sagen, unseres hat als LKW(!) noch alle drin und es sind 9 Sitzplätze eingetragen... (und das kommt auch gut bei Oldtimerausfahrten)