Ein schon mal auf einem anderen Auto verbauten GFK-Dach müsste ohne weiteres wieder verwendbar sein. Es steht doch (fast) immer auch der Hersteller irgenwo "eingegossen". Damit wäre auch bewiesen, dass es keine eigene Bastelei ist. Ein erfahrerener und fachlich sicherer Prüfer wird da sicher keine Steine in den Weg legen!
Er müsste und würde ja auch zustimmen wenn jemand ein Dach aus Blech oder (Sperr-)Holz gebaut hätte!
Neue Spriegel müssen aber rein, am Besten an die Stummel der alten abgeschnittenen angeschweißt. Dazu gibt es auch keine Standardvorgaben. Um die Schweißverbindungen stabiler zu machen kann man noch Knotenbleche drauf setzten. Ich habe damalas Vierkant-Profile 40 (?) oder 60 x 20 x 2mm verwendet. Die Spriegel liegen nicht direkt an der GFK-Haut innen an, sondern haben etwas Abstand, den ich nach Montage mit Bauschaum ausgespritzt habe, nach Aushärtung zurück geschnitten auf die Profilbreite. Sie sollen ja eigentlich nur die restliche Blechkarosse wieder aussteifen/stabilisieren, das Dach ist sich selbst stabil genug.
Die Trapezform der Spriegelanordnung ergibt sich aus der Form des GFK-Daches. Daran wird später auch die Innenverkleidung aus z. B. 3 mm Sperrholz verschraubt. Wenn man später noch z. B.Dachreling oder Surfbretthalter will sollte man jetzt schon entsprechende Aufnahmen an den Spriegeln vorsehen! Dafür wäre das GFK zu schwach/dünn!
Reimo ist und war war nur Händler hat so was nie selber hergestellt, hat deshalb mit Sicherheit auch keine Form "im Keller" liegen!
Mein Reimo-Dach kam nach meiner Erinnerung in Wirklichkeit von einer Fa. Fiedler (Polyfie o. s. ä.)
Ein sauberer und stabiler Eigenbau, wenn man unbedingt GFK will, könnte auch ein Holzunterbau sein den man außen überlaminiert. Aber warum? Das Ergebnis wird auch nicht "charmant" aussehen und Blech ist alternativ wesentlich einfacher zu verarbeiten und brächte keine Abnahmeprobleme!
Ein HU- oder Abnahmeproblem sollte sich m. E. also auch für ein GFK-Dach nicht ergeben. Notfalls versuchen den Prüfer mit solchen Argumenten zu überzeugen um ihm die Angst nehmen oder/und sich auf "die Hinterfüsse" stellen oder: Es gibt ja genügend Konkurrenz zum TÜV!
Wenn man dafür aber jetzt auch noch das "H" will so dürfte das vergebliche Bemühung sein! Änderungen die das H nicht beeinträchtigen müssten in den ersten 10 Jahren seit Erstzulassung erfolgt sein. Bei vielen Dingen die auch noch zeitgenössisch sein müssen kann man so was behaupten und der Prüfer kann nicht das Gegenteil beweisen.
Bei dem jetzt eerst geplanten Hochdachaufbau mit Neueintragung ist der Termin aber klar als zu neu belegt!
Peter