Beiträge von Der Horst

    Hey - danke für die Auskunft -

    Habe inzwischen ein TÜV Gutachten, dass alles abgeklemmt ist und mit dem habe ich die Sondergenehmigung vom RP eingeholt. Jetzt ist alles mit im Schein festgeschrieben und habe gleichzeitig mit Hilfe des TÜVs noch meine Tragkraftspritze ausgetragen, dass ich die nicht dauerhaft rumfahren muss. Hatte keine Konsequenzen, was das H - Kennzeichen anbelangt hat :))
    Lieben Gruß
    Max

    Danke :))

    Dann frag ich einfach mal bei der benachbarten Zulassungsstelle an --> Wird dennoch schwierig mit den "schlafenden" Hunden, weil das geht in meinem Fall alles über das Regierungspräsidium Stuttgart dann --> Weil nur die können die Ausnahmegenehmigung erteilen..


    Ich weiss halt, dass viele (ich auch für 2 Jahre) einfach ohne die Genehmigung, aber mit der Eintragung deaktiviert und abgeklemmt im Schein rumgefahren sind. Blödmänner in grün oder blau gibt es immer, denen das nicht reicht ... :winking_face:

    nope - eben nicht :smiling_face: Meiner ist privat als Sonder KFZ Löschfahrzeug zugelassen! Das obliegt der reinen Willkür der verschieden Landkreise bzw. Zulassungsstellen und ich schien mit meiner einfach Glück gehabt zu haben!

    Hatte davor auch viel in diversen Foren recherchiert und da gab es entweder die Menschen mit deiner Meinung oder Menschen, die es genauso geschafft haben wie ich ...

    Sonder-Kfz:
    Sicherheitsgurte und Verankerungen für Fz erstm. i.Verk. ab 1.1.1992
    obligatorisch, sofern es sich um Fz > 25 km/h bbH handelt, die hinsichtlich
    Insassenraum und Fahrgestell den Baumerkmalen von Pkw (oder Lkw)
    gleichzusetzen sind. Dann ist folgendes vorgeschrieben:
    Dreipunkt-Verankerungen und Automatik-Dreipunktgurte für alle Außen-
    sitze. Für übrige Sitze genügen Zweipunkt-Verankerungen und Zweipunkt-
    Sicherheitsgurte (Beckengurte).
    Vor diesem Stichtag ist kein Pflichtverbau vorgeschrieben

    Also keine Gurte für mein Sonderkfz von 1984 --> Egal ob LKW / PKW / Gewicht--> Weil Sonder kFZ juchz

    Das geht ja richtig ab hier...

    Danke an alle :smiling_face:

    Dann werd ich mal zum TÜV / DEKRA gehen und fragen was Sache ist ... :smiling_face:

    Fakt ist, laut den Jahreszahlen und einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen bräuchte ich theoretisch Gurte - jetzt kann ich nur noch via des "Sonder KFZ Löschfahrzeug" hoffen :winking_face:

    Einen schönen Start ins WE wünsche ich euch allen! :thumbs_up:

    Hi Jürgen,

    Max hier :winking_face: :winking_face:

    Also auf dem Fahrer und Beifahrersitz machen wir sie natürlich (wie du meintest zwecks der Sicherheit) nicht mehr raus.

    Aber interpretiere ich das richtig: Hinten waren nie welche, es gibt keine Aufnahmepunkte also kann man damit ohne Gurte hinten fahren?
    auch wenn seit 1979 eine Gutpflicht hinten besteht und das der 310 von '84 ist? Wie kommst du auf die 1994?

    Die Gurte vorne werden vom Händler eingebaut der das Auto durch die HU und die H - Zulassung bringt :winking_face:

    Gruß Max

    Hi Jürgen

    nochmal kurz: Ich dachte bisher dass ab 1974 und 1979 generell eine Einbaupflicht seitens der Hersteller besteht - d.h. der 310er hätte von Haus aus Gurte besitzen müssen. Könnte die Ausnahme durch die Feuerwehr erzwungen worden sein?

    oder ist die Aufrüstpflicht (1994) davon komplett losgelöst zu betrachten?

    Hallo Jürgen,

    erst einmal vielen Dank für diese Antwort:

    Das Auto wurde zum 1.1.1984 das erste mal zugelassen und hat weder vorne noch hinten gurte. (Vorne haben wir jeweils den Drei Punkt Gurt nachgerüstet da die Aufnahmen alle vorhanden waren)

    --> Auf diese Unterscheidung bin ich auch schon mal gestoßen und wollte es nicht für voll nehmen; aber wenn du das sagt :grinning_squinting_face:

    Also da es vor 1994 das erste mal zugelassen wurde, kann ich es genauso lassen und keiner stresst deswegen rum...?

    Im Umkehrschluss bedeutet das ja aber auch, dass ich NICHT auf eine TÜV - Abnahme einer selbstgebastelten Gurtanlage angewiesen bin, wie hier im Verlauf des Threads erwähnt wurde...?

    Sorry, dass ich bei sowas ein Korinthenkacker bin thumbsup:

    Gruß Max

    In der Hoffnung, dass die konstruktiven Gedanken meiner Vorredner nicht in Vergessenheit geraten sind:

    Unser 310er Feuerwehr mit Sonder KFZ Zulassung hat hinter der Fahrerkabine 4 weitere Sitzplätz ---> Dabei handelt es sich um klappbare Holzbrett Einzelsitze. Darf man darauf legal im Straßenverkehr mitfahren? Stelle ich mir etwas gewagt vor ... Legal dort einen zwei Punkt Gurt mit Aufnahmen im Fahrzeugboden anzubringen?

    Oder Rücken zu Rücken an der Fahrerkabine eine "zeitgenössische" Bank mit Gurten zu verschweißen?

    Anregungen? Tipps? :thumbs_up: