Mal 'ne Frage,
Wie verhält es sich eigendlich mit Heckträgern bezüglich Zulässigkeit? Müssen die abgenommen und eingetragen werden?
Ich meine jetzt nicht die Fahrradträger a la "Thule" mit ABE für die AHK, sondern was massives am Heck aus U-Eisen (Eigenbau), wo auch 'ne 125er drauf passt...
Wenn es mit dem Längsrahmen (oder sonst wie) verschraubt ist, zählt das ganze dann noch als Ladung?